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Frau

Stefan-Raab-Vermoegen
© Mandoga Media / Alamy

Wie in dem Artikel über Stefan Raabs Vermögen bereits berichtet, legt er viel Wert auf die Trennung zwischen seinem Privat- und Berufsleben. Seine Kinder sollen fernab der medialen Berichterstattung aufwachsen und auch seine Frau Nike Raab soll vor dem Trubel geschont werden. Sämtliche Fragen, die in Richtung seines Privatlebens gehen, lässt er bewusst unbeantwortet.

Dennoch ist bekannt, dass Stefan mit seiner Frau Nike Raab seit 2004 in einer Villa in Köln-Hahnwald lebt. Die beiden lernten sich im Jahr 1997 kennen. Seit 2004 ziehen sie in ihrer Villa die beiden Töchter und seine beiden Neufundländer Artus und Lanzelot groß. Die beiden Töchter wurden in den Jahren 2004 und 2006 geboren. Im Jahr 2008 haben Stefan und Nike geheiratet. Über die Kinder von Stefan und Nike Raab ist bisher nicht viel an die Öffentlichkeit gekommen.

Es kursieren Gerüchte, dass Stefan Raab eigens angestellte Anwälte hat, die das Internet auf der Suche nach zu privaten Informationen über sein Privatleben durchforsten, besonders nach Bildern. Leute, die solche Fotos hochladen, soll eine nicht unerhebliche Geldstrafe erwarten. Damit will präventiv verhindern, dass solche Bilder überhaupt erst in’s Netz gelangen. Das hat eine abschreckende Wirkung und ist für ihn wohl das einzig probate Mittel, um seine Privatsphäre hinter der Kamera wahren zu können.

Dennoch wird kontrovers diskutiert, inwiefern ihm dann auch das Recht gibt, sich über das Privatleben anderer Leute auszulassen. In einem der seltenen Interviews, in denen Stefan Raab über seine Frau spricht, sagt er voller Stolz, dass sie sehr tolerant und humorvoll sei und voll hinter ihm und seiner Arbeit stehe.

Auch andere Entertainer legen viel Wert auf Privatsphäre

Nicht nur Stefan Raab, sondern auch andere Comedians halten ihr Privatleben bewusst von der Öffentlichkeit fern. Auch Atze Schröder oder – man mag es kaum glauben – Mario Barth lieben er eher privat. In Deutschland ist dies noch eher möglich als beispielsweise in den USA. Dennoch existiert der unbestimmte Rechtsbegriff der „Person des öffentlichen Lebens“, wodurch bestimmte Recherchen und Veröffentlichungen von Informationen aus der Privatsphäre der für die Öffentlichkeit interessanten Personen häufig legitim ist.

Die meisten Promis gestatten auch von sich aus Recherchen, die auch über das Auftreten in der Öffentlichkeit hinaus gehen, um ihre Publicity noch weiter zu steigern. Sollte ein Künstler, der sich dazu entscheidet in der Öffentlichkeit aufzutreten, das Recht dazu haben?

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